Ja. Sie können die Grundstückgewinnsteuer aufschieben, sofern der Erlös aus dem Verkauf der Liegenschaft in Wattwil in den Erwerb des neuen Hauses fliesst. Das «alte» Haus im Kanton St. Gallen muss innerhalb eines Jahres nach dem Kauf des neuen veräussert werden. Sonst wird die Grundstückgewinnsteuer im vollen Umfang fällig.