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Ja. Wenn Ihr Vater stirbt, gehört das Konto der Erbengemeinschaft – also auch Ihnen und Ihrem Bruder. Eine Vollmacht kann man jederzeit widerrufen. Das bedeutet: Die Erben können der Bank mitteilen, dass die Vollmacht erloschen ist. Es ist nicht einmal notwendig, dass die gesamte Erbengemeinschaft dies tut. Die Banken sperren die Konten eines Verstorbenen teilweise von sich aus – jedenfalls spätestens dann, wenn ein Erbe dies verlangt. Gut zu wissen: Die Banken müssen den Erben Auskunft geben über Kontostand und Kontobewegungen auch für die Zeit vor dem Tod des Kontoinhabers.
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