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Ja. Solange Sie Taggelder der Arbeitslosenkasse erhalten, können Sie weiterhin in die Säule 3a einzahlen – dieses Jahr maximal 6768 Franken. Den einbezahlten Betrag können Sie in der Steuererklärung von den erhaltenen Taggeldern abziehen. Das reduziert Ihre Einkommenssteuern.
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