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Ein Kindergärtler und drei Schüler aus Schaffhausen reklamierten bei der Gemeinde: Ihr Schulweg sei zu lang und daher unzumutbar. Sie forderten die Einrichtung einer Schulbushaltestelle in ihrem Quartier. Gemeinde und Regierungsrat wiesen das Gesuch ab. Das Obergericht Schaffhausen hiess dagegen die Beschwerde des Kindergärtlers gut: Er habe einen Hinweg von 36 und einen Rückweg von 40 Minuten zurückzulegen – das sei für einen Kindergärtler unzumutbar. Die drei Primarschüler dagegen hätten einen Schulweg von 28 bis 34 Minuten. Dies sei für Schüler ihres Alters kein Problem. Der Ball liegt nun wieder bei der Gemeinde.
Obergericht Schaffhausen, Urteil 60/2022/8 vom 23. August 2022
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