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Ein Kind stürzte in einer Berner Kita fast von einem Kinderstuhl. Die Betreuerin konnte es noch auffangen. Dabei verletzte sie sich am Handgelenk. Die Unfallversicherung weigerte sich, die Behandlungskosten zu übernehmen. Dafür sei die Krankenkasse zuständig. Alle Instanzen bis zum Bundesgericht gaben der Versicherung recht. Das Auffangen eines stürzenden Kindes sei kein ungewöhnliches Ereignis und daher kein Unfall.
Bundesgericht, Urteil 8C_242/2021 vom 2. November 2021
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