Ein 39-Jähriger Zürcher war über den Arbeitgeber bei der Swica-Pensionskasse angeschlossen. Er informierte die Kasse, dass er mit seiner Partnerin im Konkubinat lebt. Sechs Jahre später starb er. Die Frau verlangte eine Lebenspartnerrente. Die Pensionskasse wollte nichts zahlen. Unter 45-jährige ledige Lebenspartner hätten laut Reglement beim Tod des Partners keine Leistungen zugut. Alle Instanzen bis zum Bundesgericht bestätigten den Entscheid. Pensionskassen dürfen frei festlegen, ob Konkubinatspartner im Todesfall Leistungen bekommen.

Bundesgericht, Urteil 9C_66/2024 vom 27. März 2024