Ein Spengler aus dem Kanton St. Gallen erhielt seinen Lohn nicht ausbezahlt. Nach sechs Monaten stellte er beim Friedensrichter ein Schlichtungsgesuch. Kurz darauf ging der Betrieb Konkurs. Der Spengler forderte bei der Arbeitslosenkasse des Kantons St. Gallen eine Insolvenzentschädigung. Die Kasse verweigerte die Leistung, was das Versicherungsgericht St. Gallen bestätigte.

Wer bei einem Lohnausstand nicht alle zwei bis drei Monate versuche, sein Geld einzutreiben, habe keinen Anspruch auf Insolvenzgelder.

Versicherungsgericht St. Gallen, Urteil AVI 2023/23 vom 23. Januar 2024