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22.02.2023
Ein Familienvater aus dem Kanton Aargau wurde beschuldigt, seine von ihm getrennt lebende Ehefrau und die gemeinsamen Kinder bedroht und geschlagen zu haben. Die Staatsanwaltschaft ordnete eine Speichelprobe und die Erstellung eines DNA-Profils an. Dagegen beschwerte sich der Beschuldigte. Er verlangte, dass die zu Unrecht gespeicherten Daten gelöscht werden. Das Bundesgericht gab ihm recht. Für das vorliegende Strafverfahren sei ein DNA-Test nicht notwendig. Und für weitere Delikte des Beschuldigten liege kein konkreter Verdacht vor.
Bundesgericht, Urteil 1B_508/2022 vom 16. Dezember 2022
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