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Ein Mann mietete in Basel eine Vierzimmerwohnung mit einer Garage für 1600 Franken. Der Vermieter verlangte zusätzlich für die Nebenkosten pro Monat 150 Franken akonto plus jährlich den Schlussbetrag der Nebenkostenabrechnung.
Später verlangte der Mieter 22'605 Franken Nebenkosten für zehn Jahre plus Zins zurück. Er habe die Nebenkosten irrtümlich bezahlt. Der Vermieter wehrte sich, die Nebenkosten seien vertraglich vereinbart worden. Ihm sei jedoch der Mietvertrag bei einem Einbruch gestohlen worden.
Das Zivilgericht Basel wies die Klage des Mieters ab. Das Appellationsgericht Basel-Stadt gab ihm jedoch recht. Mieter müssten nur Nebenkosten zahlen, die im Vertrag eindeutig bezeichnet sind. Einen schriftlichen Vertrag habe der Vermieter aber nicht vorlegen können.
Appellationsgericht, Basel-Stadt, Urteil ZB.2023.39 vom 27.5.2024
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