Eine Frau begab sich wegen Übelkeit und Erbrechen in die Notfallabteilung eines Genfer Spitals. Das Personal sprach die Frau mehrmals kurz an, aber erst nach rund 12 Stunden wurde sie in die Behandlungsabteilung verlegt. Dort stellten die Ärzte einen Hirnschlag fest. Er führte zu bleibenden Gesundheitsschäden. Das Genfer Gericht sprach der Frau Schadenersatz zu. Das Bundesgericht wies die Klage jedoch ab. Die Behandlung sei zwar verspätet erfolgt. Es sei aber möglich, dass die Frau ihre Behinderungen auch bei einer rechtzeitigen Behandlung erlitten hätte.

Bundesgericht, Urteil 4A_401/2023 vom 15. Mai 2024