Inhalt
Während eines Sturms brechen auf einem Grundstück im Kanton Solothurn Steine aus einer Stützmauer. Die Eigentümer lassen die Mauer reparieren und fordern von der Gebäudeversicherung 91 000 Franken Schadenersatz. Das Verwaltungsgericht weist die Beschwerde ab: Die Mauer sei alt und schlecht unterhalten gewesen. Zudem hätten die Hausbesitzer die Reparatur ohne Zustimmung der Versicherung durchgeführt.
Verwaltungsgericht Solothurn, Urteil VWBES.2020.207 vom 8. September 2020
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden