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Das Bundesamt für Strassen baute in Muri BE einen Kreisel. Während der Bauarbeiten lenkte ein Fahrer seinen Wagen über die provisorische Fahrspur. Ein vorausfahrender Lastwagen wirbelte Kieselsteine auf. Diese beschädigten den Lack des Autos. Der Halter forderte vom Bund 6200 Franken Schadenersatz. Das Obergericht Bern wies die Klage ab. Kleinere Steine seien bei Baustellen normal. Die Fahrspur sei täglich gereinigt worden und nicht mangelhaft gewesen.
Obergericht Bern, Urteil ZK 19 190 vom 21. Januar 2020
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