Eine Sechstklässlerin aus Gossau ZH besucht eine private Sportschule. Sie trainiert wöchentlich 14 Stunden. Die Eltern baten die Gemeinde, sich an den Schulkosten von 26'000 Franken zu beteiligen. Andere Gemeinden würden dies auch tun.

Die Gemeinde Gossau weigerte sich: Sie sei nur bei einem Besuch von einer der drei kantonalen Kunst- und Sportschulen verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Die Eltern beschwerten sich. Ohne Erfolg: Gemäss dem Bezirksrat Hinwil müssen sich Gemeinden nicht an den Schulkosten von Privatschulen beteiligen. Es sei auch irrelevant, ob die Gemeinde allenfalls Geld spare, wenn die Schülerin nicht in die öffentliche Schule gehe.

Bezirksrat Hinwil, Entscheid US.2023.11 vom 9. Oktober 2023