Inhalt
15.02.2022
Galaxus wirbt für den gasbetriebenen Heizpilz der Firma Sonnenkönig: «Der Wärmepilz dient als Aussenheizung und sorgt für ein gemütliches Ambiente auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten.» Tönt gut. Ist aber heikel. Denn der Kauf von Heizpilzen ist in der Schweiz zwar erlaubt, der Gebrauch aber in einigen Kantonen verboten. Der Kanton Luzern beispielsweise verbietet Heizgeräte im Freien generell – ausser wenn sie mit Holzpellets betrieben werden. Im Kanton Glarus sind mobile Heizungen im Freien bewilligungspflichtig. Im Kanton Zug müssen zwei Drittel der Energie aus erneuerbaren Quellen stammen, in den Kantonen Bern und Zürich die ganze Energie. Als erneuerbare Quellen gelten Solar- und Windenergie, Wasserkraft, Holz, Biomasse, Erd- und Fernwärme.
Die Coop-Tochter Jumbo und die Migros platzierten bei den gasbetriebenen Geräten einen Hinweis auf die unterschiedliche rechtliche Situation – im Gegensatz zu Galaxus. Man gehe davon aus, dass sich «die Kundschaft vor dem Kauf über die Vorschriften informiert». Jumbo verspricht, den Hinweis künftig auch bei den strombetriebenen Geräten anzubringen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden