Kann ich Weiterbildungskosten abziehen?
«Ich möchte ein Nachdiplomstudium machen. Sind die damit verbundenen Studiengelder abzugsfähig?»
Ja. Ab der Steuerperiode 2016 können sämtliche berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten nach dem 20. Geburtstag oder nach Abschluss der Ausbildung auf Sekundarstufe II bis zu einem Betrag von jährlich maximal 12 000 Franken bei der direkten Bundessteuer vom Einkommen abgezogen werden. In den Kantonen sind die zulässigen Maximalbeträge teilweise anders.
Sind Pflegeheimkosten abzugsfähig?
«Meine Frau ist pflegebedürftig und wohnt in einem Zürcher Altersheim. Pro Monat kostet dies rund 4000 Franken. Kann ich diese Kosten in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen?»
Ja. Behinderungsbedingte Kosten sind voll abzugsfähig. Ein gewisser Betrag – im Kanton Zürich sind das 2000 Franken pro Monat – wird Ihrer Frau aber als normale Lebenshaltungskosten angerechnet.
Wie muss ich die Rentennachzahlung versteuern?
«Ich beziehe eine Rente der Invaliden- und der Unfallversicherung. Für die Jahre 2013 und 2014 erhielt ich Nachzahlungen. Muss ich alles auf einmal versteuern?»
Ja. Damit fällt zwar Ihr steuerbares Einkommen relativ hoch aus. Allerdings wird bei der Satzbestimmung berücksichtigt, dass die Zahlung für mehrere Jahre ausgerichtet wurde.
Werden wir getrennt besteuert?
«Ich habe im letzten Herbst meinen Mann verlassen. Werden wir nun für das ganze letzte Jahr getrennt besteuert?»
Ja. Bei einer Trennung im Verlauf einer Steuerperiode kommt es rückwirkend auf den 1. Januar des betreffenden Kalenderjahres zur getrennten Besteuerung. Da Sie sich schon letztes Jahr am gemeinsamen Wohnsitz abgemeldet haben, müssen Sie und Ihr Mann somit je eine separate Steuererklärung einreichen.
Können wir die finanzielle Unterstützung abziehen?
«Unsere Tochter ist 30-jährig, hat kein Vermögen und verdient sehr wenig. Deshalb wird sie von uns finanziell unterstützt. Wir wohnen in Zürich. Können wir den Unterstützungsabzug geltend machen?»
Ja. Sofern Ihre Tochter erwerbsunfähig oder nur beschränkt erwerbsfähig ist. Sie muss – unabhängig von ihrem Willen – längerfristig nicht in der Lage sein, selber für ihren Lebensunterhalt aufzukommen.
Muss ich das Haus in Italien auch in der Schweiz angeben?
«Ich besitze ein Haus in Italien und versteuere es auch dort. Muss ich die Liegenschaft in der Schweizer Steuererklärung trotzdem angeben?»
Ja. Eine Liegenschaft wird zwar immer nur am jeweiligen Standort besteuert. Allerdings wird sie für die Festlegung des massgebenden Steuersatzes in der Schweiz mitberücksichtigt und muss deshalb auch in der Schweizer Steuererklärung aufgeführt werden.
Wie werden die Renten besteuert?
«Ich werde nächstes Jahr pensioniert. Wie werden die Renten aus der AHV und der Pensionskasse besteuert?»
Beide Renten müssen zu 100 Prozent als Einkommen versteuert werden. Bei den Abzügen fallen die Berufsauslagen weg.
Muss ich Grundstückgewinnsteuer bezahlen?
«Ich werde mein Haus meiner Tochter schenken. Im Gegenzug wird sie mir die lebenslange Nutzniessung daran einräumen. Muss ich Grundstückgewinnsteuern zahlen?»
Nein. Bei der Schenkung einer Liegenschaft an Nachkommen wird die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben. Dasselbe gilt, wenn die Handänderung teils entgeltlich, teils unentgeltlich erfolgt, wobei in den meisten Kantonen der unentgeltliche Teil mindestens 25 Prozent des Verkehrswerts der Liegenschaft ausmachen muss.
Wo muss ich die Erbschaftssteuer zahlen?
«Mein Bruder ist verstorben. Er wohnte im Kanton Bern. Er hinterliess mir sein Ferienhaus im Kanton Wallis im Wert von rund 300 000 Franken. Zudem besass mein Bruder Wertschriften und Guthaben von rund 200 000 Franken. In welchem Kanton muss ich die Erbschaftssteuer bezahlen?»
Die Liegenschaft ist in dem Kanton steuerbar, in dem sie liegt. Das bewegliche Vermögen ist am letzten Wohnort des Erblassers steuerbar. Zwischen den Kantonen erfolgt eine interkantonale Steuerausscheidung.
Muss ich Gelegenheitseinkommen versteuern?
«Ich wohne im Kanton Zürich. Neben meinem Studium helfe ich ab und zu in einer Bar aus. Muss ich dieses Einkommen in der Steuererklärung angeben?»
Ja. Jedes Einkommen ist zu deklarieren, auch wenn die Einkünfte so tief sind, dass Sie im Ergebnis keine Einkommenssteuern bezahlen.
Kann ich dieses Jahr noch in die 3. Säule einzahlen?
«Ich bin angestellt und werde Ende April pensioniert. Wie viel kann ich dieses Jahr noch in die Säule 3a einzahlen und vom Einkommen abziehen?»
Sie können noch bis zum Maximalbetrag von 6768 Franken einzahlen. Sollte Ihr Nettolohn für 2016 tiefer sein als 6768 Franken, wird maximal der tiefere Nettolohn als Abzug in die Säule 3a zugelassen. Die Einzahlung hat vor der Pensionierung, also vor Ende April zu erfolgen.
Soll ich den Verlust deklarieren?
«Ich arbeite selbständig. Krankheitsbedingt hatte ich letztes Jahr mehr Ausgaben als Einnahmen. Soll ich diesen Verlust in der Steuererklärung angeben?»
Ja, auf jeden Fall. Denn haben Sie beispielsweise noch Erträge aus Wertschriften, würden diese zu Ihrem Minuseinkommen hinzugerechnet. Zudem können Sie einen Verlust zukünftig während maximal sieben Jahren mit steuerbarem Einkommen verrechnen.
Muss eine Hilflosenentschädigung versteuert werden?
«Meine Mutter lebt im Pflegeheim und erhält neben den Renten noch eine Hilflosenentschädigung der AHV. Muss sie darauf Steuern zahlen?»
Nein. Die Hilflosenentschädigung wird für die Betreuung eingesetzt und gilt deshalb nicht als steuerbares Einkommen. Falls Sie jedoch krankheits- oder behinderungsbedingte Kosten zum Abzug bringen, sind diese Kosten um die erhaltene Hilflosenentschädigung zu kürzen.
Sind die effektiven Mietzinseinnahmen zu deklarieren?
«Ich vermiete meiner Mutter eine Wohnung zu einem reduzierten Mietzins. Reicht es, den effektiv erzielten Mietzins in der Steuererklärung anzugeben?»
Ja. Sollte der von Ihnen verlangte Mietzins jedoch unter 50 Prozent des Eigenmietwertes liegen, können die Steuerbehörden Ihnen die Differenz zum Eigenmietwert als Einkommen aufrechnen.