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Ja. Wenn Ihr Mann die Konsequenzen seines Tuns nicht mehr abschätzen kann, ist er nicht mehr urteilsfähig. Doch nur Urteilsfähige können gültige Verträge abschliessen. Am besten teilen Sie den Versandhändlern mit, dass Ihr Mann dement ist, und schicken Sie bereits erhaltene Waren zurück. Lassen Sie sich die Urteilsunfähigkeit Ihres Mannes ärztlich bestätigen, falls sie von jemandem angezweifelt werden sollte.
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