Nein. Bei Geschenken an Stiefkinder sieht der Kanton Zürich nur ein einziges Mal einen Freibetrag von 15'000 Franken vor, der nicht versteuert werden muss. Der Steuerfreibetrag wird Ihnen also nur ein Mal gewährt – und zwar auf die erste Zuwendung. Das heisst: In den Folgejahren müssten Sie die Schenkungen versteuern. Wie hoch die Steuer ausfallen würde, können Sie mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung berechnen. Sie finden ihn unter Swisstaxcalculator.estv.admin.ch.