Inhalt
Nein. Bei Geschenken an Stiefkinder sieht der Kanton Zürich nur ein einziges Mal einen Freibetrag von 15'000 Franken vor, der nicht versteuert werden muss. Der Steuerfreibetrag wird Ihnen also nur ein Mal gewährt – und zwar auf die erste Zuwendung. Das heisst: In den Folgejahren müssten Sie die Schenkungen versteuern. Wie hoch die Steuer ausfallen würde, können Sie mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung berechnen. Sie finden ihn unter Swisstaxcalculator.estv.admin.ch.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden