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12.08.2020
Ja. Dazu müssen Sie bei der Regierung Ihres Wohnkantons ein entsprechendes Gesuch einreichen. Eine Änderung des Vornamens wird dann bewilligt, wenn «achtenswerte Gründe» vorliegen. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Sie unter Ihrem Namen leiden – etwa weil Sie von andern Leuten deswegen immer wieder gehänselt werden.
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