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saldo 07/2023
18.04.2023
Letzte Aktualisierung:
19.04.2023
19.04.2023
Ja. Sie dürfen 3a-Geld für den Ausbau ihrer selbstbewohnten Liegenschaft verwenden. Allerdings müssen Sie das ganze Guthaben beziehen. Teilbezüge sind bei 3a-Konten nicht möglich. Auf dem ausbezahlten Betrag ist eine Kapitalleistungssteuer geschuldet. Im Kanton Aargau kostet Sie das beim Bezug von 100 000 Franken rund 5000 Franken.
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Teilbezug bei Wohneigentum
Ein Teilbezug zur Finanzierung von Wohneigentum resp. Umbau sollte doch möglich sein (jedenfalls bis ein paar Jahre vor der Pensionierung)?