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Nein. Als Nutzniesserin haben Sie das Recht, das Haus zu bewohnen oder es zu vermieten. Und die Pflicht, für Reparaturen aufzukommen, die zum gewöhnlichen Unterhalt gehören – sowie die Hypothekarzinsen zu bezahlen. Sie können aber keine zusätzliche Hypothek aufnehmen. Das ist den Eigentümern einer Liegenschaft vorbehalten. Und das sind in Ihrem Fall die Kinder.
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