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Nein. Angestellte, die acht Stunden oder mehr pro Woche bei einem Arbeitgeber arbeiten, sind zwar am Arbeitsplatz gegen Berufs- und Freizeitunfälle versichert. Sie brauchen also die Unfalldeckung bei ihrer Krankenkasse nicht mehr. Sie können die Deckung allerdings nicht rückwirkend aufheben, sondern erst ab dem nächsten Monat. Die während längerer Zeit zu viel bezahlten Prämien erhalten Sie also nicht zurück.
Die Aufhebung der Unfalldeckung bei Ihrer Krankenkasse müssen Sie schriftlich beantragen und Ihrem Antrag eine Bestätigung des Arbeitgebers beilegen, dass Sie im Betrieb gegen Freizeitunfälle versichert sind.
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