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saldo 14/2024
11.09.2024
Letzte Aktualisierung:
12.09.2024
12.09.2024
Nein. Ein Kapitalbezug der Pensionskassenrente ist nur zu Beginn der Pensionierung möglich. Davon machten Sie ja auch Gebrauch. Der Rest des Geldes kann nicht ausbezahlt werden, da Sie sich damals für eine Rente entschieden hatten. Dies kann bis zum Tod nicht mehr geändert werden.
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