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Nein. Eine vorzeitige Löschung aus dem Strafregister ist nicht möglich. Ihr Strafregistereintrag wird nach zehn Jahren von Amtes wegen entfernt. Der Eintrag ist aber nicht mehr auf einem allfällig von Ihnen eingeholten Registerauszug vermerkt, weil Sie sich bis zum Ablauf der Probezeit bewährt haben.
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