Ja. Das ist möglich, weil Ihre Hypothekartranchen nur ein Jahr auseinanderliegen. Die Schweizerische Bankiervereinigung beschloss 2011 ein einheitliches Vorgehen bei schrittweisen Ablösungen von Hypothekentranchen. Demnach sind Teilablösungen im Rahmen einer Gesamtablösung innerhalb von 18 Monaten ohne Neuregelung der Grundpfandrechte möglich. 

Das heisst: Sie können einen Teil Ihrer Hypothek schon an eine neue Bank übertragen, während der Rest noch bei der UBS bleibt. Sie müssen allerdings den übrigen Teil später auch zur neuen Bank zügeln.