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Ja. In der Grundversicherung können Sie die Jahresfranchise jedes Jahr neu auf den Beginn des nächsten Kalenderjahres erhöhen oder senken – unabhängig von einer allfälligen ärztlichen Behandlung oder vom Gesundheitszustand. Wer die Franchise reduzieren will, muss dies der Krankenkasse bis spätestens am 30. November mitgeteilt haben – am besten mit einem eingeschriebenen Brief. Dieser muss am letzten Arbeitstag im November bei der Kasse eingetroffen sein. Wer die Franchise für das nächste Jahr erhöhen will, kann dies der Krankenkasse auch noch im Dezember mitteilen.
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Krankenkasse
Für die obligatorische Grundversicherung nach KVG gilt nicht dasselbe wie für die freiwilligen Zusatzversicherungen nach VVG. Lesen Sie dazu den K-Tipp-Artikel unter folgendem Link, der Ihre Frage beantworten sollte: https://www.ktipp.ch/artikel/d/bin-ich-schon-bei-der-neuen-kasse/
Widerruf Concordiavertrag
Guten Tag Ich habe am14.10.2016 ein KVG sowie ein VVG Vertrag bei der Concordia unterschrieben. Da ich mich am 20.10.2016 dazu entschieden habe, den Vertrag zu Widerrufen, habe ich am 20.10.2016 per Fax ein Widerrufsschreiben der Concordia weitergeleitet. Diese möchte den Vertrag aber leider nicht auflösen. Ich meinte, so lange ich noch keine Aufnahmebestätigung der Concordia erhalten habe, sollte ich vom Vertrag zurücktreten können, stimmt das oder nicht? Übrigens das Aufnahmeschreiben der Concordia habe ich erst am 22. Oktober erhalten mit Erstellungsdatum 21.10.2016. Gerne warte ich auf Ihre Antwort. Vielen Dank.