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06.06.2017
Ja. Sie können die Aufhebung der Beistandschaft jederzeit verlangen. Den entsprechenden Antrag müssen Sie an die Erwachsenenschutzbehörde Kesb richten. Sie hebt die Beistandschaft dann auf, wenn es keinen Grund für die Weiterführung gibt. Im Übrigen können – neben dem Verbeiständeten – auch ihm nahestehende Personen wie Verwandte oder der Lebenspartner die Aufhebung beantragen. Kommt der Beistand selber zum Schluss, dass die Beistandschaft aufgehoben werden kann, ist er verpflichtet, die Kesb zu informieren.
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