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12.11.2019
Wahrscheinlich nicht. Zwar wird ein Vermieter grundsätzlich schadenersatzpflichtig, wenn er eine Wohnung nicht rechtzeitig übergibt. Er kann sich aber von der Haftung befreien, wenn er beweisen kann, dass ihn kein Verschulden an der verspäteten Übergabe trifft. Gab es keine Anzeichen dafür, dass der bisherige Mieter nicht rechtzeitig auszieht, und hat der Vermieter alles in seiner Macht Stehende getan, um eine pünktliche Übergabe zu organisieren, muss er für Ihren Schaden nicht aufkommen. Den Mietzins müssen Sie aber erst ab dem Zeitpunkt Ihres Einzugs zahlen.
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