Nein. Eine solche freiwillige Zahlung an die Konkubinatspartnerin, die den Haushalt führt, wird bei ihr von den Steuerbehörden nicht als steuerpflichtiges Einkommen betrachtet. Der Betrag wird also nicht besteuert. Umgekehrt können Sie solche Zahlungen nicht von Ihrem Einkommen abziehen.