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saldo 18/2019
05.11.2019
Nein. Das Scheidungsurteil regelt die Scheidung und allfällige Verpflichtungen für die Zeit danach. Ihre finanziellen Ansprüche gegen die Ex-Frau ergeben sich alle aus dem Scheidungsurteil. Zusätzliche Forderungen können Sie nicht an sie stellen – also auch keine Rückforderung für während der Ehe geleistete Unterhaltszahlungen.
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