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19.10.2015
Nein. Ist nichts anderes vereinbart worden, endet ein Wohnrecht erst mit dem Tod des Berechtigten. Zwar kann dieser durchaus freiwillig auf das Recht verzichten und der Löschung des Grundbucheintrags ausdrücklich zustimmen – etwa wenn er das Wohnrecht in Folge eines dauernden Aufenthalts in einem Alters- oder Pflegeheim gar nicht mehr ausüben kann. Ihre Mutter ist aber offenbar nicht gewillt, auf das Wohnrecht zu verzichten. Es ist irrelevant, dass sie inzwischen eigentlich gar nicht mehr darauf angewiesen wäre. Sie haben somit keinen Anspruch auf Löschung des Grundbucheintrags.
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