Nein. Ist nichts anderes vereinbart worden, endet ein Wohnrecht erst mit dem Tod des Berechtigten. Zwar kann dieser durchaus freiwillig auf das Recht verzichten und der Löschung des Grundbucheintrags ausdrücklich zustimmen – etwa wenn er das Wohnrecht in Folge eines dauernden Aufenthalts in einem Alters- oder Pflegeheim gar nicht mehr ausüben kann. Ihre Mutter ist aber ­offenbar nicht gewillt, auf das Wohnrecht zu verzichten. Es ist irrelevant, dass sie inzwischen ­eigentlich gar nicht mehr darauf angewiesen wäre. Sie haben somit keinen Anspruch auf Löschung des Grundbucheintrags.