Für Sparer sind die Zeiten hart. Der Zins bei einem normalen Sparkonto liegt im Durchschnitt bei 0,1 Prozent. Zinsen von 0,4 Prozent etwa von der CIC Bank oder 0,3 Prozent von Postfinance und der WIR-Bank sind schon spitze. Jugendlichen Kunden dagegen bieten viele Banken Jugendsparkonten mit deutlich höheren Zinsen an. So locken die Migros-Bank und die Bank Coop die Nachwuchskunden mit 1 Prozent. Die Postfinance bietet beim E-Sparkonto Jugendlichen bis 20 Jahre 1,05 Prozent. Und die Bezirks-Sparkasse Dielsdorf zahlt gar 1,5 Prozent Zins.
Allerdings müssen die Jungsparer einige Voraussetzungen erfüllen. Die Jugendsparkonten gibt es in der Regel nur bis zu einem bestimmten Alter: bei der Bezirks-Sparkasse Dielsdorf bis 25 Jahre. Die Migros-Bank wandelt ihr Jugendsparkonto nach dem 20. Geburtstag des Kunden automatisch in ein normales Sparkonto um. Bei der Bank Coop gibt es den Jugend-Zins ebenfalls nur bis zum 20. Lebensjahr.
Auch die Sparsumme, für die es den attraktiven Zins gibt, ist oft begrenzt. Die Bezirks-Sparkasse Dielsdorf hat zwar keinen Maximalbetrag, aber meist bewegen sich die Obergrenzen zwischen 20 000 und 50 000 Franken. Bei Postfinance, Migros-Bank und Bank Coop wiederum sind es 25 000 Franken. Kontoführungsgebühren gibt es – wie bei den normalen Sparkonten – in der Regel nicht.
Bei Bezügen verlangen etliche Banken eine Zustimmung der Kesb
Solange der Nachwuchs minderjährig ist, verwalten gemäss Gesetz die Eltern das Vermögen. Dazu gehören die Sparkonten der Kinder. Verwalten heisst: Das Geld ist sorgfältig zu erhalten und zu vermehren. Die Eltern können mit der angesparten Summe also nicht tun, was sie wollen.
Gemäss Zivilgesetzbuch können die Eltern über die Erträge der Spargelder verfügen, nicht aber über das angelegte Geld selbst. Yvo Biderbost, Leiter des Rechtsdiensts der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) der Stadt Zürich, bestätigt: «Eltern dürfen das Kapital der Kinder zwar verwalten, es aber nicht verbrauchen.» Laut Gesetz dürfen sie lediglich die Zinsen für Unterhalt, Erziehung und Ausbildung der Kinder verwenden.
Die gesetzliche Regelung nimmt die Eltern in die Pflicht. Wenn eine Mutter vom Jugendsparkonto Geld abheben will, etwa weil sich der 13-jährige Junior vom Ersparten ein Velo kaufen will, kann sie auf Schwierigkeiten stossen. So erklärt die Bank Coop, dass Eltern nur mit Zustimmung der Kesb Bargeld vom Jugendsparkonto beziehen können. Raiffeisen sagt, Bezüge seien nur in Ausnahmefällen und in beschränktem Umfang möglich: Die Bank verlange einen Verwendungsnachweis oder einen Entscheid der Kesb. Eine Saldierung ist nur auf ein anderes Konto des Jugendlichen möglich. Eine ähnliche Regelung kennt die Appenzeller Kantonalbank.
Das mag gut gemeint sein, um Missbrauchsfälle zu vermeiden. Doch für die Eltern sind Nachfragen der Banken lästig und der Umweg über die Kesb eine Zumutung. In der Praxis gibts denn auch kaum Anfragen bei der Kesb wegen Geldbezügen von Jugendsparkonten durch die Eltern.
Die restriktive Haltung der Banken ist auch aus rechtlicher Sicht übertrieben. Peter Breitschmid, Professor für Privatrecht an der Universität Zürich, stellt klar: «Vieles ist bei der Verwaltung von Kindesvermögen Ermessenssache. Solche Ermessensentscheide kann aber unmöglich die Bank fällen.» Ausnahme: Die Eltern überschreiten erkennbar ihre Befugnisse. Etwa wenn sie ein Jugendsparkonto ohne erkennbares Motiv auflösen und sich den Totalbetrag auszahlen lassen.
UBS, Credit Suisse und Zürcher Kantonalbank trauen Eltern mehr zu
Immerhin: Längst nicht alle Finanzinstitute sind mit den Eltern so schikanös wie die Bank Coop oder Raiffeisen. So sehen die UBS, die Credit Suisse oder die Zürcher Kantonalbank die Verantwortung für das Geld der Kinder bis zur Volljährigkeit, so wie es im Gesetz heisst, allein bei den Eltern. Trotzdem müssen Eltern, die Geld im Namen der Kinder auf einem Jugendsparkonto anlegen, eines im Blick haben: Sobald das Geld auf dem Konto liegt, ist es Vermögen des Kindes. Und bleibt es auch.