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Ein 34-jähriger Basler kam zwei Mal ein paar Minuten zu spät zur Arbeit. Der Betrieb ermahnte ihn, er werde kündigen, wenn dies noch einmal vorkomme. Der Angestellte verspätete sich ein drittes Mal und bekam die Kündigung. Die Arbeitslosenkasse der Stadt Basel strich dem Mann 31 Taggelder wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit. Das Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt reduzierte auf zehn Taggelder. Begründung: Spätestens nach der Verwarnung habe der Mann mit einer Kündigung rechnen müssen. Allerdings wiege sein Verschulden leicht.
Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt, Urteil AL.2023.22 vom 29.2.2024
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