Das Abstimmungsergebnis der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge lautete 6 zu 5. Die Mehrheit der Kommission beschloss am 4. September, dem Bundesrat zu empfehlen, den Mindestsatz für die Verzinsung der Altersguthaben der Erwerbstätigen in der 2. Säule nächstes Jahr um 0,25 Prozent zu senken.
Zur Erinnerung: Mit dem Kapital der Versicherten erwirtschafteten die Pensionskassen vergangenes Jahr eine Rendite von gut 8 Prozent. Davon mussten sie nur 1 Prozent an die Erwerbstätigen weitergeben (saldo 9/2018). Nächstes Jahr sollen es nach dem Willen der Kommission nur noch 0,75 Prozent sein. Die Pensionskassen machen mit der tiefen Verzinsung auf Kosten der Versicherten riesige Gewinne. Wer seinen Job wechselt, erhält nämlich lediglich sein tief verzinstes Alterskapital als Freizügigkeitsguthaben.
Eine erneute Zinssenkung von 0,25 Prozent bedeutet: Die Pensionskassen und Versicherungen sollen nach dem Willen der Mehrheit der Kommission den Versicherten nächstes Jahr weitere 1,285 Milliarden Franken vorenthalten dürfen. Dieses Geld landet in den gigantischen Reserven der Pensionskassen und bei den Aktionären der Versicherungen (saldo 9/2018).
Fünf Mitglieder fehlten bei der entscheidenden Sitzung
Die Gewerkschaften hatten wegen der fetten Polster der Pensionskassen eine Erhöhung des Mindestzinssatzes auf 1,25 Prozent vorgeschlagen. Das hätte für die Versicherten 1,285 Milliarden Franken mehr bedeutet, nicht weniger.
Wie kam der Entscheid gegen die Versicherten zustande? In der Kommission, die der Bundesrat zusammensetzt, sitzen 16 Mitglieder. Bei der wichtigsten Sitzung des Jahres, deren Termin seit einem Jahr feststand, fehlten 5 von 16 Mitgliedern. Die Gewerkschaften sind im Gremium mit vier Leuten vertreten. Gabriela Medici vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund war wegen ihres Mutterschaftsurlaubs abwesend. Mit ihrer Stimme wäre der Antrag auf Senkung des Zinssatzes nicht durchgekommen.
Folgt der Bundesrat der Empfehlung der Kommission, fällt der Mindestzinssatz zum ersten Mal in der Geschichte unter 1 Prozent. Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco prognostiziert im laufenden Jahr eine Teuerung von 1 Prozent. Somit käme es nun auch bei den Altersguthaben in den Pensionskassen und Lebensversicherungen real zu einem Negativzins.
Kurz: Die Versicherten würden keinen Zins mehr auf ihr Altersgeld erhalten. Im Gegenteil: Sie müssten dafür zahlen, dass die Pensionskassen ihr Geld verwalten.