Jedes Ferienziel hat eigene Coronaregeln
Viele Länder haben ihre Einreisebestimmungen gelockert. Trotzdem sollte man vor der Abreise in die Ferien prüfen, ob man alle nötigen Dokumente hat. saldo sagt, was wo gilt.
Inhalt
- Tabelle Das gilt bei der Einreise in verschiedene Länder
saldo 07/2022
12.04.2022
Christian Gurtner
Ruth Baumann aus Winterthur ZH erkrankte im Dezember an Corona. Sie ist nicht geimpft. Sie dachte, als Genesene könne sie an Ostern problemlos nach Deutschland reisen. Doch Deutschland verschärfte im Januar die Einreisebestimmungen: Coronazertifikate von Genesenen sind nur noch drei statt sechs Monate gültig. Auf Baumanns Zertifikat steht: «Gültigkeit in der Schweiz: bis 29.6.2022.» Seit dem 29. März darf sie aber nur noch mit einem negativen Test n...
Ruth Baumann aus Winterthur ZH erkrankte im Dezember an Corona. Sie ist nicht geimpft. Sie dachte, als Genesene könne sie an Ostern problemlos nach Deutschland reisen. Doch Deutschland verschärfte im Januar die Einreisebestimmungen: Coronazertifikate von Genesenen sind nur noch drei statt sechs Monate gültig. Auf Baumanns Zertifikat steht: «Gültigkeit in der Schweiz: bis 29.6.2022.» Seit dem 29. März darf sie aber nur noch mit einem negativen Test nach Deutschland reisen.
Das Beispiel zeigt: Das Reisen bleibt auch dieses Jahr kompliziert. Aufpassen müssen auch Familien. Italien und Griechenland verlangen schon von Kindern ab sechs oder fünf Jahren ein Zertifikat, nicht erst ab zwölf.
Es ist schwierig, den Überblick zu behalten: Einige Länder fordern kein Einreiseformular mehr, in anderen müssen Gäste weiterhin ein Formular mit ihren Personalien, dem geplanten Aufenthaltsort und ähnlichen Angaben mitführen (siehe Tabelle im PDF).
Italien und Griechenland: Zertifikat fürs Restaurant nötig
Im Ferienland gilt teilweise noch eine Maskenpflicht. Italien und Griechenland verlangen, dass Restaurantbesucher geimpft oder genesen sind. In Italien müssen Zugreisende einen Impf- oder Genesungsbeleg oder ein negatives Testresultat mitführen.
Die Bestimmungen der Reiseländer ändern laufend. Deshalb ist es unumgänglich, vor der Abreise zu prüfen, ob man alle nötigen Dokumente besitzt. Massgebend sind die Angaben der Landesbehörden. Diese findet man auf den Internetseiten der Aussendepartemente, Gesundheits- oder Tourismusämter. Die Rückkehr in die Schweiz ist ohne behördliche Hindernisse möglich.
Wer bei Reiseveranstaltern bucht, muss oft teurere Tarife wählen, um kostenlos stornieren zu können:
- Hotelplan: Viele Pauschalreisen kann man kostenlos stornieren oder umbuchen, zum Beispiel Maxi-Flex-Angebote bis 21 Tage vor Abreise (Ausnahme: Migros-Ferien).
- Tui: Stornieren oder umbuchen bis 29 Tage vor Abreise (Linienflug) oder 15 Tage vor Abreise (Charterflug) möglich, wenn mit Flex-Tarif gebucht (Zuschlag 49 bis 399 Franken).
- Kuoni: Bei Reisen bis 30. April können Hotelübernachtungen bis 14 Tage vor Abreise kostenlos storniert oder umgebucht werden.