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19.05.2021
Ein Basler litt an einem Burnout. Er kündigte seine Stelle und bezog die Altersrente der Pensionskasse vorzeitig mit 61. Zwei Jahre später sprach ihm die Invalidenversicherung eine Rente zu. Der Rentner beantragte bei der Pensionskasse rückwirkend eine IV-Rente anstelle der vorzeitigen Altersrente. Die Kasse verweigerte die IV-Rente. Das Sozialversicherungsgericht gab der Kasse recht. Anders das Bundesgericht: Die Invalidität sei vor dem Bezug der Altersrente eingetreten. Damit habe der Versicherte Anspruch auf die IV-Rente.
Bundesgericht, Urteil 9C_732/2020 vom 26. März 2021
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