Nein. Das Gesetz legt für das Pensionskassenobligatorium einen jährlichen Mindestlohn von zurzeit 22 050 Franken fest. Nur jene Angestellten, die mehr verdienen, sind zwingend pensionskassenversichert. Tipp: Zahlen Sie den Betrag, den Sie bei Ihrem Einkommen in die Pensionskasse einzahlen müssten, in die Säule 3a ein.
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