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Nein. Bei einer Bewerbung oder in der Probezeit müssen Sie dem Betrieb nicht sagen, dass Sie schwanger sind. Sie dürfen sogar lügen, falls der Arbeitgeber danach fragt. Ausnahme: Man muss den Chef informieren, falls man nicht mehr normal arbeiten kann.
Gut zu wissen: Während der Probezeit sind schwangere Frauen vor einer allfälligen Kündigung nicht geschützt. Der gesetzliche Kündigungsschutz beginnt erst nach Ablauf der Probezeit. Er dauert bis und mit Woche 16 nach der Niederkunft.
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