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Ja. Eine Heirat einzig mit dem Ziel, dass der Ehepartner in der Schweiz bleiben darf, ist nicht zulässig. Das Ausländergesetz sieht dafür Geld- und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor. Ausserdem: Bemerkt ein Zivilstandsbeamter, dass die Ehegatten offensichtlich keine Lebensgemeinschaft begründen, sondern eine Scheinehe eingehen wollen, kann er die Eheschliessung verweigern. Und stellt ein Ehegatte erst nach der Heirat fest, dass sein ausländischer Ehegatte ihn nur wegen des Aufenthaltsrechts geheiratet hat, kann er diese einseitige Scheinehe vom Gericht für ungültig erklären lassen.
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