Nur bis zum Beginn der ­Rentenzahlungen durch die Pensionskasse. Nachher ist kein Bezug von Kapital für den Kauf einer Wohnung mehr möglich. Sie müssten sich also mit dem Kauf be­eilen. Bedenken Sie, dass ein Vorbezug von Kapital zu ­einer tieferen Invalidenrente der Pensionskasse führt.