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Ja. Diese Rente ist wie gewöhnliches Einkommen pfändbar. Aber das Existenzminimum muss man Ihnen belassen. Dieses berechnet das Betreibungsamt individuell, gestützt auf Ihre notwendigsten Ausgaben für Miete, Krankenkasse, Grundbedarf usw.
Nicht pfändbar sind die AHV-Rente und Ergänzungsleistungen.
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