Inhalt
saldo 15/2022
27.09.2022
Letzte Aktualisierung:
29.09.2022
29.09.2022
Nein. Gerichtsstand und Betreibungsort sind nicht dasselbe. Das Gesetz schreibt den Betreibungsort vor. Dieser liegt in Ihrem Fall am Sitz des Handwerkers, also in Zug. Der Sitz eines Unternehmens ist im Handelsregister ersichtlich, das zuständige Betreibungsamt finden Sie im Internet unter Betreibungsschalter.ch.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden