Nein. Gerichtsstand und Betreibungsort sind nicht dasselbe. Das Gesetz schreibt den Betreibungsort vor. Dieser liegt in Ihrem Fall am Sitz des Handwerkers, also in Zug. Der Sitz eines Unternehmens ist im Handelsregister ersichtlich, das zuständige Betreibungsamt finden Sie im ­Internet unter Betreibungsschalter.ch.