Wer früher via Internet im Ausland etwas bestellen wollte, wurde oft auf die Schweizer Website des Händlers umgeleitet – wo die Preise deutlich höher sind. Das nennt sich Geoblocking. Seit dem 1. Januar 2022 ist Geoblocking verboten.
«Das Geoblocking-Verbot zeigt Wirkung», schreibt die Stiftung für Konsumentenschutz heute auf ihrer Website. Tatsächlich gibt es kaum mehr international tätige Unternehmen, die Schweizer Kunden ungefragt vom Internetshop im Ausland auf den teureren Schweizer Shop umleiten. Das zeigt eine saldo-Stichprobe in Shops von über 25 Unternehmen.
Das Verbot bleibt wirkungslos, Ideen zur Verschärfung fehlen
Nur: Ziel des Geoblocking-Verbots war es vor allem, die hohen Zuschläge für Schweizer Kunden einzudämmen. Dieses Ziel wurde klar verfehlt: Die 50 Artikel der Stichprobe waren in den Schweizer Internetshops durchschnittlich 44 Prozent teurer als in jenen der Nachbarländer.
So kostete etwa ein T-Shirt mit Schmetterlingsmotiv auf Bonprix.ch mit Fr. 33.35 weit mehr als doppelt so viel wie auf der deutschen Seite Bonprix.de (Fr. 14.80). Der Mähroboter «Smart Sileno Life Set 1500» von Gardena war mit Fr. 1754.85 auf Bauhaus.ch über 640 Franken teurer als im deutschen Shop Bauhaus.info. Und für den Relaxsessel «Livetastic» mussten Kunden auf XXXlutz.ch mit Fr. 435.45 fast 120 Franken mehr bezahlen als auf XXXlutz.at.
Die genannten Preise enthalten keine Mehrwertsteuern. So wird sichtbar, wie viel die Händler in ihren Schweizer Shops tatsächlich draufschlagen. Sie können an Schweiz-Zuschlägen festhalten, weil ausländische Internetshops nicht verpflichtet sind, in die Schweiz zu liefern. So bleibt das Geoblocking-Verbot ein Papiertiger.
Was sagen die Vorkämpfer dieses Verbots dazu? Sehen sie eine Möglichkeit, es so zu verschärfen, dass es auch gegen die Schweiz-Zuschläge wirkt? saldo fragte zehn Wegbereiter aus Politik und Wissenschaft – und erntete vor allem Schweigen: So nahmen weder Jon Pult (SP) noch Pirmin Bischof (Mitte) oder Jürg Grossen (GLP) Stellung. Sie alle hatten sich im Parlament für das Geoblocking-Verbot eingesetzt.
Antwort gab Ständerat Hannes Germann (SVP): «Es ist ärgerlich, dass nicht in die Schweiz geliefert wird. Hier muss nachgebessert werden.» Er erwäge, einen Vorstoss einzureichen.
Stellung nahm auch Volkswirtschaftsprofessor Mathias Binswanger von der Fachhochschule Nordwestschweiz: Ihm zufolge «dürfte es rechtlich schwierig sein», Händler zu verpflichten, aus ihren ausländischen Shops auch in die Schweiz zu liefern. Darum fordert Binswanger die Schweizer Konsumenten auf, «mehr Druck zu machen, etwa indem sie Portale wie Meineinkauf.ch benutzen».
Der Weg über solche Weiterleitungsfirmen oder über Lieferadressen im grenznahen Ausland, bei denen man in ausländischen Shops bestellte Ware selbst abholt, ist zwar mit Aufwand und Kosten verbunden («K-Tipp» 5/2022 und 3/2022). Doch einen anderen Weg gibt es zurzeit nicht. Und wenigstens bei hohen Schweiz-Zuschlägen lohnt er sich.