Bei unbekannten Internetshops sollte man nie im Voraus zahlen. Sonst ist das Geld möglicherweise verloren. saldo-Leser Peter Wydler aus Wallisellen ZH bestellte auf ­Kardosshop.ch einen Gartentisch und zahlte 90 Franken im Voraus. Der Internetshop wird von der Zuger Kardos Trade GmbH betrieben und verkauft Möbel, Garten-, Heimwerker- und Elektronikartikel. Doch der Tisch kam nicht. Auf Wydlers Nachfrage zwei Wochen später hiess es zunächst, der Liefertermin sei un­bekannt. Dann versprach ­Kardos eine Lieferung in drei bis vier ­Wochen. Schliesslich meldete der Kundendienst, der Tisch sei nicht mehr verfügbar. Wydler ­forderte das Geld zurück. Kardos wollte nur 80 Prozent erstatten. Laut Geschäftsbedingungen müssten Kunden bei Stornierungen 20 Prozent des Kaufpreises entrichten.

Eine solche Klausel verstösst ­gegen das Gesetz. Wer nicht liefert, muss die ganze Anzahlung zurückerstatten. Nach einer Intervention von saldo erhielt Wydler den vollen Betrag zurück.

Tipp: Einen Musterbrief zum Vertragsrücktritt gibt es auf ­www.saldo.ch.