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Bei unbekannten Internetshops sollte man nie im Voraus zahlen. Sonst ist das Geld möglicherweise verloren. saldo-Leser Peter Wydler aus Wallisellen ZH bestellte auf Kardosshop.ch einen Gartentisch und zahlte 90 Franken im Voraus. Der Internetshop wird von der Zuger Kardos Trade GmbH betrieben und verkauft Möbel, Garten-, Heimwerker- und Elektronikartikel. Doch der Tisch kam nicht. Auf Wydlers Nachfrage zwei Wochen später hiess es zunächst, der Liefertermin sei unbekannt. Dann versprach Kardos eine Lieferung in drei bis vier Wochen. Schliesslich meldete der Kundendienst, der Tisch sei nicht mehr verfügbar. Wydler forderte das Geld zurück. Kardos wollte nur 80 Prozent erstatten. Laut Geschäftsbedingungen müssten Kunden bei Stornierungen 20 Prozent des Kaufpreises entrichten.
Eine solche Klausel verstösst gegen das Gesetz. Wer nicht liefert, muss die ganze Anzahlung zurückerstatten. Nach einer Intervention von saldo erhielt Wydler den vollen Betrag zurück.
Tipp: Einen Musterbrief zum Vertragsrücktritt gibt es auf www.saldo.ch.
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