Bei verarbeiteten Lebensmitteln müssen die Zutaten auf der Packung vermerkt sein. Allergene müssen fett gedruckt und mit einem speziellen Hinweis hervorgehoben werden.
Aus gutem Grund: Selbst kleinste Mengen etwa von Nüssen können für Allergiker lebensgefährlich werden. Das Lebensmittelgesetz verlangt diese Deklaration auch von Internetshops. Meist findet man die Angaben, wenn man das Produktbild anklickt. Dann erscheint eine Seite «Zutaten» oder «Inhaltsstoffe».
Darauf kann man sich aber nicht verlassen. saldo fand auf Coop.ch und Migros.ch zahlreiche Artikel ohne Angaben zu Inhaltsstoffen oder Allergenen. Beispiele: Bei Coop fehlten beim «Betty Bossi Wurst-Käsesalat» die Zutatenliste und der Hinweis auf die Allergene Senf und Eier.
Eier zählen grmäss dem Allergiezentrum Schweiz bei Kindern zu den häufigsten Auslösern von potenziell lebensbedrohlichen allergischen Reaktionen. Im schlimmsten Fall drohen Atemnot und Kreislaufstillstand. Und bei den «Rana Pfannen Gnocchi Schinken und Mozzarella» erfährt man im Onlineshop nicht, dass Spuren von Krebstieren und Sellerie enthalten sein können. Dabei sind schon kleinste Mengen davon für Allergiker potenziell lebensbedrohlich.
Auch bei weiteren Produkten fehlten die Angaben der allergenen Inhaltsstoffe, so etwa bei «Lotao Bio Jackpot Bolognese vegan», bei «Rana Tagliatelle», bei «Naturaplan Bio Lasagne», «Betty Bossi Paella» und «Betty Bossi Zürcher Geschnetzeltes».
Ähnlich bei Migros.ch: Die Zutatenliste fehlte zum Beispiel bei «Unfished pflanzlicher Thunfisch» – das Produkt kann Spuren von Senf, Sellerie und Sesam enthalten. Bei «Bonherba Kräuterbonbons Holunder» und «Coca-Cola Zero» kennzeichnete die Migros im Internet den Süssstoff Aspartam nicht, der für Kinder mit der Stoffwechselerkrankung Phenylketonurie gefährlich ist.
Ebenfalls ohne Zutatenliste sind «M-Classic Mifloc Kartoffelstock mit Broccoli», «Niagara Peanut Butter Cups», «Conserve Della Nonna Artischocken» sowie «Agnesi Pesto Rosso».
Das Problem ist seit bald fünf Jahren ungelöst
Der «K-Tipp» machte Coop und Migros vor über vier Jahren auf unvollständige und falsche Zutatenlisten im Onlineshop aufmerksam («K-Tipp» 18/2018). Damals korrigierten die Detailhändler die aufgezeigten Fehler. Doch bis heute haben sie das Problem der lückenhaften Angaben nicht gelöst.
Die Migros «dankt» saldo nun für «das wachsame Auge», liefert aber keine Erklärung für die Unterlassungen. Coop spricht von einem technischen Fehler. Die fehlenden Informationen würden ergänzt.
Nicht nur Coop und Migros deklarieren Produkte im Internet mangelhaft. Das zeigte eine Untersuchung von Kantonschemikern vor zwei Jahren. Resultat: Bei über drei Viertel der 323 untersuchten Schweizer Onlineshops von Bäckereien, Detailhändlern, Drogerien und Versandhändlern entsprachen die Angaben zu den Produkten nicht dem Gesetz. Die Zutatenlisten oder die Hinweise auf Allergene wiesen Mängel auf.
Tipp: Allergiker sollten bei Lebensmitteln aus Internetshops nach der Lieferung die Zutatenliste auf der Verpackung genau studieren.