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Vorsicht beim Versteigern auf Internetplattformen: Sobald jemand auf Ebay.ch oder Ricardo.ch ein Gebot für die Ware abgegeben hat, kann der Verkäufer sein Angebot nicht mehr zurückziehen. Das war einem saldo-Leser aus Otelfingen ZH nicht bewusst. Er bot gleichzeitig auf der Verkaufsplattform Tutti.ch und auf Ricardo.ch seinen elektrisch verstellbaren Lattenrost an. Innerhalb eines Tages fand sich auf Tutti ein Käufer. Der Leser versuchte, das Angebot bei Ricardo zu löschen. Dort hatte auch schon jemand ein Gebot abgegeben. Mit dem Ende der Auktion kam ein verbindlicher Kaufvertrag zustande. Ricardo berechnete dem Leser 9 Prozent des Verkaufspreises von 100 Franken. Diese Erfolgsprovisionen werden laut AGB von Ricardo bei erfolgreichen Vertragsabschlüssen fällig.
Immerhin: Der Käufer bei Ricardo war einverstanden, den Kauf rückgängig zu machen. Er hätte Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen können. Das entspricht der Differenz zum Preis für ein gleichwertiges Ersatzprodukt.
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