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Viele Internetshops wie etwa Melectronics oder die SBB verweigern gewissen Kunden die Zahlung auf Rechnung. Sie begründen das oft mit einem negativen Ergebnis der Bonitätsprüfung bei Intrum, also unsicherer Zahlungsfähigkeit. Das Inkassounternehmen führt Millionen Dossiers zu Schweizer Haushalten und behauptet zu wissen, bei wem die Zahlungsmoral gut ist.
Intrum gab Konsumenten eine schlechte Bonität, wenn im gleichen Haushalt jemand lebte, dessen Zahlungsfähigkeit zweifelhaft war. Das geht aus dem Bericht des eidgenössischen Datenschützers Adrian Lobsiger hervor, der das Vorgehen von Intrum untersucht hatte. Der Datenschützer erklärte Bonitätsauskünfte für unzulässig, die sich auf Daten anderer Personen im gleichen Haushalt stützen. Das Unternehmen erklärte saldo, das Vorgehen bis im November 2023 «fristgerecht» einzustellen.
Tipp: Betroffene können bei Intrum schriftlich Auskunft zu ihren gespeicherten Daten verlangen. Ein Musterbrief kann unter Saldo.ch heruntergeladen oder bestellt werden bei: Redaktion saldo, Postfach, 8024 Zürich.
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