Viele Internetshops wie etwa Melectronics oder die SBB verweigern ­gewissen Kunden die Zahlung auf Rechnung. Sie begründen das oft mit einem negativen Ergebnis der Bonitätsprüfung bei Intrum, also unsicherer Zahlungsfähigkeit. Das Inkassounternehmen führt Millionen Dossiers zu Schweizer Haus­halten und behauptet zu wissen, bei wem die Zahlungsmoral gut ist.

Intrum gab Konsumenten eine schlechte Bonität, wenn im gleichen Haushalt jemand lebte, dessen ­Zahlungsfähigkeit zweifelhaft war. Das geht aus dem Bericht des eidgenössischen Datenschützers Adrian ­Lobsiger hervor, der das Vorgehen von Intrum untersucht hatte. Der Datenschützer erklärte Bonitäts­auskünfte für unzulässig, die sich auf Daten anderer Personen im ­gleichen Haushalt stützen. Das ­Unternehmen erklärte saldo, das Vorgehen bis im November 2023 «fristgerecht» einzustellen. 

Tipp: Betroffene können bei ­Intrum schriftlich Auskunft zu ihren gespeicherten Daten verlangen. Ein Musterbrief kann unter Saldo.ch heruntergeladen oder bestellt werden bei: Redaktion saldo, Postfach, 8024 Zürich.