Bis ins Jahr 2015 durften nur Ärzte impfen. Seither ist das in 21 von 26 Kantonen auch Apothekern und pharmazeutischen Assistenten erlaubt. Nur die Kantone Aargau, Glarus und beide Appenzell sperren sich dagegen. Im Kanton Tessin kann man sich vom Apotheker impfen lassen, braucht dafür aber ein Rezept des Arztes. Zurzeit bieten laut dem Apothekerverband Pharmasuisse 810 von total 1817 Apotheken diese Dienstleistung an.
Verbreitet sind in den Apotheken vor allem Impfungen gegen die Grippe: Im vergangenen Winter zählte Pharmasuisse rund 25 000 Grippeimpfungen, doppelt so viele wie im Winter zuvor. Viele Apotheken bieten weitere Impfungen an, etwa gegen Hepatitis A oder B, Zecken, Masern, Mumps und Röteln. Die Kantone Baselland, Luzern, Solothurn und Thurgau erlauben Apotheken sogar alle vom Bund empfohlenen Impfungen, auch die gegen Diphterie oder Kinderlähmung (Polio).
Grippeimpfung kostet rund 42 Franken
Impfwillige brauchen in Apotheken in der Regel keinen Termin zu vereinbaren. Sie brauchen auch kein ärztliches Rezept. Einzige Voraussetzung: In den meisten Kantonen muss man dafür 16 Jahre alt sein, in Basel-Stadt 18 Jahre. Eine Grippeimpfung kostet in der Apotheke durchschnittlich rund 42 Franken. Das ergab eine saldo-Umfrage bei zehn Deutschschweizer Apotheken. Beim Hausarzt kostet sie laut dem Krankenversicherer Helsana im Durchschnitt 45 Franken. Am 9. November, dem nationalen Grippe-impftag, bieten viele Apotheken und Arztpraxen die Impfung für 30 Franken an.
Zeckenimpfungen kosten gemäss saldo-Umfrage bei Apothekern durchschnittlich rund 70 Franken, eine Impfung gegen Hepatitis A 81 Franken und eine gegen Hepatitis B 69 Franken. Die durchschnittlichen Preise bei Ärzten liegen nicht vor.
«Apotheken erreichen Leute, die man sonst nicht erreicht»
Die Grundversicherung erstattet die Kosten der Grippeimpfung laut Bundesamt für Gesundheit nur für Personen mit einem «erhöhten Komplikations- und Übertragungsrisiko». Zu ihnen zählen Schwangere, Senioren ab 65 Jahren oder Schwerkranke. Sie müssen sich allerdings von einem Arzt impfen lassen. Pharmasuisse fordert, dass die Grundversicherung die Grippeimpfkosten in der Apotheke für alle Versicherten übernimmt.
Mark Witschi, Leiter Sektion Impfempfehlungen und Bekämpfungsmassnahmen beim Bundesamt für Gesundheit, begrüsst das Engagement der Apotheken: Impfungen verhinderten Krankheiten und reduzierten damit auch die Gesundheitskosten. Und: Mit Impfapotheken erreiche man «Leute, die sonst nicht erreicht werden».
Die Krankenkassen müssen auch Hepatitis-A- oder B-Impfungen zahlen, falls man einer Risikogruppe angehört. Dazu zählen etwa Leberkranke oder Personen, die beruflich mit Drogensüchtigen zu tun haben. Die Grundversicherung erstattet seit Anfang Jahr zudem Zeckenimpfungen. Die gesamte Schweiz – ausser den Kantonen Tessin und Genf – gilt als Hochrisikogebiet. Allerdings müssen Impfwillige ein ärztliches Rezept haben.