Für Eigenheimbesitzer ist es seit Jahrzehnten ein Ärgernis: Sie müssen für ihre Wohnung oder ihr Haus ein fiktives Einkommen versteuern, den sogenannten Eigenmietwert. Sie dürfen im Gegenzug zwar Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten für die Liegenschaft abziehen, unter dem Strich bleibt aber ein stattlicher Restbetrag, den sie zum Einkommenstarif versteuern müssen. Das trifft besonders Rentner hart, die ihr Eigenheim ganz oder weitgehend abbezahlt haben.