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Der Berner Lebensmittelkontrolleur fand in einem Restaurant in Samosa-Teigtaschen krankmachende Bakterien. Der gesetzliche Höchstwert war um das 90-Fache überschritten. Der Inspektor verpflichtete den Wirt zum Einhalten der Hygieneregeln, zu Schulungen und weiteren Laboruntersuchungen. Der Wirt wehrte sich: Der Kontrolleur habe nicht sauber gearbeitet und die Probe nicht im Tiefkühler gelagert. Damit kam er nicht durch. Das Berner Verwaltungsgericht und das Bundesgericht bestätigten den Entscheid. Die Aussagen des Wirts seien nicht glaubhaft. Er hätte sofort reklamieren müssen, wenn er mit der Kontrolle nicht einverstanden gewesen wäre.
Bundesgericht, Urteil 2C_371/2021 vom 14. Mai 2021
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