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Ein freilaufender Appenzeller-Collie-Mischling biss in Schaffhausen einen Entlebucher Sennenhund, der an der Leine geführt wurde. Die Staatsanwaltschaft bestrafte den Halter des Mischlings wegen «fahrlässiger Tierquälerei» mit einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 120 Franken. Der Mann erhob Einsprache. Mit Erfolg: Das Kantonsgericht Schaffhausen sprach ihn frei. Doch das Obergericht Schaffhausen war anderer Ansicht: Der Halter hätte seinen Hund anleinen müssen, als er den anderen Hund erblickte. Der Halter habe so das Leid des anderen Hunds in Kauf genommen. Das Obergericht verzichtete allerdings auf eine Strafe, da der Halter sofort eingegriffen und alles getan habe, was ihm zuzumuten war. Ausserdem habe er die Arztrechnungen für den anderen Hund bezahlt.
Obergericht Schaffhausen, Urteil 50/2020/20 vom 16. April 2021
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